Sie sind hier

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

§ 1: Allgemeines

Die Bücherei Breitenwang ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Breitenwang. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, sowie der Freizeitgestaltung.

Jedermann ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordung auf privatrechtlicher Grundlage zu benutzen.

Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Gebühren für besondere Leistungen, sowie Versäumnisgebühren werden nach den in der Anlage festgelegten Beträgen eingehoben.

 

§ 2: Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekanntgemacht.

 

§ 3: Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokumentes. Die Angaben zur Person werden unter Beachtung der geltenden datenschutz-rechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert.

Der Benutzer bestätigt mit persönlicher Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit auch die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person.

Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich, der sich gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall und zur Be-gleichung anfallender Gebühren und sonstiger Forderungen verpflichtet.

Änderungen des Namens oder der Anschrift des Benutzers sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 4: Leihfrist:

Die Leihfrist beträgt für alle Medien 3 Wochen. Eine Verlängerung für weitere 3 Wochen ist jederzeit möglich, jedoch nicht für Nintendo Switch Spiele.

 

§ 5: Ausleihbeschränkungen:

Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

 

§ 6: Verspätete Rückgabe:

Bei Überschreitung der Leihfrist ist die festgelegte Versäumnisgebühr  von € 2,00 bzw. € 3,00 pro Woche bei Nintendo Switch Spielen zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.

 

§ 7: Behandlung der Medien, Haftung:

Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.

Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selber zu beheben oder beheben zu lassen.

Kassetten sind zurück zu spulen.